Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Franken Performance, Inhaberin Katharina Bayreuther, Mittlerer Gerlas 26, 95138 Bad Steben, Telefon 09282 932 89 37, E-Mail info@franken-performance.de (nachfolgend „wir“), und unseren Kunden über Dienstleistungen – insbesondere Softwareoptimierung (Chiptuning), Leistungsmessung, Fahrzeugumbauten und Montage – sowie über den Verkauf von Tuningteilen und Fahrzeugzubehör, gleich ob der Vertrag in unseren Geschäftsräumen, telefonisch oder per E-Mail geschlossen wird.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen eines Kunden, der Unternehmer ist, gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Leistungen und Preise auf unserer Website ist kein verbindliches Angebot. Anfragen über unsere Website, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp sind unverbindlich. Über unsere Website können keine Verträge geschlossen werden.
(2) Aufträge über Dienstleistungen an Ihrem Fahrzeug erteilen Sie in unseren Geschäftsräumen; der Vertrag kommt mit der Auftragserteilung vor Ort zustande, in der Regel durch Unterzeichnung des Auftrags.
(3) Bestellen Sie Teile per Telefon oder E-Mail, geben Sie damit ein Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung per E-Mail bestätigen (Auftragsbestätigung). Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie diese AGB und – wenn Sie Verbraucher sind – die Widerrufsbelehrung in Textform.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Preise
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise sind Endpreise; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(2) Leistungen „auf Anfrage“ (z. B. Stage 3) bieten wir nach einer Beratung zu einem individuell vereinbarten Preis an.
(3) Die Kosten der Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen und der Eintragung in die Fahrzeugpapiere (siehe § 7) sind im Preis nicht enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Dienstleistungen erbringen wir ausschließlich vor Ort; dafür fallen keine Versandkosten an. Für den Versand von Teilen fallen Versandkosten an, deren Höhe wir Ihnen vor Abschluss Ihrer Bestellung mitteilen.
§ 4 Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar in unseren Geschäftsräumen. Andere Zahlungsarten bieten wir nicht an.
(2) Bei Dienstleistungen ist die Vergütung bei der Abnahme mit Abholung des Fahrzeugs fällig.
(3) Bei Teilebestellungen ist der Kaufpreis vor Weitergabe der Bestellung an den Hersteller bzw. Lieferanten fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Lieferung von Teilen
(1) Bestellte Teile werden in der Regel direkt vom Hersteller bzw. Lieferanten an die von Ihnen angegebene Adresse versandt. Wir liefern innerhalb der Europäischen Union.
(2) Die Lieferzeit teilen wir Ihnen in der Auftragsbestätigung mit. Ist dort nichts anderes angegeben, erfolgt die Lieferung innerhalb von 10 Werktagen nach Zahlungseingang.
(3) Werden wir trotz rechtzeitigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden nicht beliefert, informieren wir Sie unverzüglich und können insoweit vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versand mit der Auslieferung an das Transportunternehmen auf ihn über. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
(5) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 6 Termine und Durchführung von Dienstleistungen
(1) Dienstleistungen erbringen wir ausschließlich in unseren Geschäftsräumen in Bad Steben nach vorheriger Terminvereinbarung.
(2) Bei der Fahrzeugannahme halten wir gemeinsam mit Ihnen den Zustand Ihres Fahrzeugs fest (z. B. Kilometerstand, sichtbare Vorschäden, Einträge im Fehlerspeicher). Bitte weisen Sie uns auf Ihnen bekannte Mängel, Vorschäden und Besonderheiten hin – insbesondere auf frühere Änderungen an Motor, Getriebe oder Software.
(3) Vor einer Softwareoptimierung sichern wir die Originalsoftware Ihres Fahrzeugs. Das Rückspielen der Originalsoftware ist im Preis enthalten.
§ 7 Wichtige Hinweise zur Leistungssteigerung (Chiptuning) und zu Software-Optionen
Bitte beachten Sie vor der Beauftragung einer Leistungssteigerung:
- Betriebserlaubnis: Eine Leistungssteigerung verändert technische Daten Ihres Fahrzeugs. Wird sie nicht durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) begutachtet und in die Fahrzeugpapiere eingetragen, erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis (§ 19 Abs. 2 StVZO); das Fahrzeug darf dann im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr betrieben werden. Die Begutachtung erfolgt unverzüglich im Anschluss an die Leistungssteigerung; den Termin organisieren wir für Sie.
- Versicherung: Bitte informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung (und gegebenenfalls Ihren Leasinggeber oder Ihre finanzierende Bank) über die Leistungssteigerung. Andernfalls kann der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei sein oder Rückgriff nehmen.
- Kfz-Steuer: Die Eintragung kann sich auf die Höhe der Kfz-Steuer auswirken.
- Herstellergarantie: Ansprüche aus einer Herstellergarantie können für Bauteile, die von der Leistungssteigerung betroffen sind (z. B. Motor, Getriebe, Turbolader), entfallen. Zur Absicherung bieten wir eine Garantie unseres Garantiepartners an (siehe § 9).
- Belastung und Verschleiß: Eine Leistungssteigerung erhöht die Belastung von Motor, Getriebe, Kupplung, Antriebsstrang und Bremsen und kann den Verschleiß erhöhen. Voraussetzung ist ein technisch einwandfreier, regelmäßig gewarteter Zustand des Fahrzeugs.
- Software-Optionen (Kategorie „Optionen“): Diese Optionen führen wir ausschließlich an reinen Rennfahrzeugen ohne Straßenzulassung aus, die nicht im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Vor der Auftragserteilung ist ein Nachweis vorzulegen (z. B. DMSB-Wagenpass). Fahrzeuge mit Straßenzulassung – auch vorübergehend abgemeldete oder gelegentlich auf der Rennstrecke bewegte – sind ausgeschlossen. Ohne Nachweis führen wir diese Optionen nicht aus.
§ 8 Mängelhaftung
(1) Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, gilt abweichend: Bei Mängeln gelieferter Ware leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 10, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und für Ansprüche im Lieferantenregress (§§ 445a, 445b, 478 BGB).
§ 9 Garantien
Eine Garantie, etwa für die Haltbarkeit, übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich erklären. Garantien Dritter – zum Beispiel die Garantie unseres Garantiepartners NSA – gewährt der jeweilige Garantiegeber nach seinen Garantiebedingungen. Ihre gesetzlichen Mängelrechte bestehen daneben uneingeschränkt und unentgeltlich; sie werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer von uns übernommenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – bei einer Softwareoptimierung insbesondere deren fachgerechte Durchführung.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Diese Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden (z. B. Teilebestellungen per Telefon oder E-Mail), ein gesetzliches Widerrufsrecht zu; die Einzelheiten enthält unsere Widerrufsbelehrung. Für Verträge, die in unseren Geschäftsräumen geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Kunden, die Unternehmer sind, räumen wir kein Widerrufsrecht ein.
§ 12 Handwerkliche Arbeiten nach §3 HwO
Handwerkliche Arbeiten, insbesondere Umbauarbeiten, Einbauservice- und Reparaturleistungen sind nach §3 HwO als Nebenbetrieb zu betrachten und sind nicht der Hauptzweck des Unternehmens. Sie werden als zusätzlichen Service zum Handel mit Fahrzeugteilen angeboten. Das Unternehmen ist nicht in der Handwerkrolle eingetragen und beschäftigt keinen Meister oder durch HWK Prüfungen zertifiziertes Personal.
§ 13 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt Ihnen der Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts dieses Staates erhalten.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 18. Oktober 2026